Praxis-Fallstudien zur Holdinggesellschaft – Teil 4: Steueroptimierung mit internationalen Holdingstruktur
22. August 2026

Eine Holdinggesellschaft muss nicht an den Grenzen Deutschlands enden. Gerade Unternehmen, die international tätig sind, können ihre Beteiligungen auch über eine internationale Holdingstruktur organisieren. Dabei können sich steuerliche Vorteile ergeben. Allerdings steigen gleichzeitig die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erheblich.
Das zeigt unser heutiges Praxis-Fallbeispiel.
Ausgangssituation: Die Wagner GmbH wächst international
Die Wagner GmbH ist ein mittelständisches Familienunternehmen aus Deutschland und seit vielen Jahren erfolgreich im Maschinenbau tätig. Mit zunehmender Internationalisierung stiegen jedoch der Wettbewerbs- und Kostendruck.
Die Geschäftsführung suchte deshalb nach einer Möglichkeit, die internationale Unternehmensstruktur effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Steuerbelastung im gesetzlich zulässigen Rahmen zu optimieren.
Nach umfangreicher Beratung entschied sich die Familie Wagner für den Aufbau einer internationalen Holdingstruktur.
Eine Holding in der Schweiz
Als Muttergesellschaft wurde die Wagner International Holding AG in der Schweiz gegründet. Unter dieser Gesellschaft wurden die verschiedenen internationalen Beteiligungen gebündelt.
Für die Schweiz sprachen aus Sicht der Unternehmerfamilie unter anderem die stabile wirtschaftliche und rechtliche Umgebung sowie die Möglichkeiten, internationale Beteiligungen zentral zu verwalten.
Zusätzlich wurden Gesellschaften in Irland und Luxemburg gegründet. Dabei erhielt jede Gesellschaft klar definierte Aufgaben innerhalb der Unternehmensgruppe.
Die Gesellschaft in Luxemburg übernahm beispielsweise bestimmte Aufgaben rund um Patente, Marken und andere immaterielle Vermögenswerte. Die irische Gesellschaft wurde in die Finanzierung innerhalb der Unternehmensgruppe eingebunden.
Doppelbesteuerung vermeiden
Ein wichtiger Bestandteil der Planung waren die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beteiligten Staaten.
Solche Abkommen sollen insbesondere verhindern, dass bestimmte Einkünfte in zwei Staaten vollständig besteuert werden. Bei einer internationalen Holdingstruktur muss deshalb genau geprüft werden, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf und welche Entlastungen vorgesehen sind.
Gleichzeitig wurden die Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften neu organisiert. Nutzte beispielsweise die deutsche Wagner GmbH bestimmte Rechte einer ausländischen Konzerngesellschaft, mussten die dafür vereinbarten Vergütungen steuerlich anerkannt und fremdüblich sein.
Das bedeutet vereinfacht gesagt: Die Konditionen müssen grundsätzlich so ausgestaltet sein, wie sie auch zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wären.
Das Ergebnis: Mehr finanzieller Spielraum
Nach dem Aufbau der internationalen Holdingstruktur konnte die Unternehmensgruppe ihre Steuerbelastung innerhalb von drei Jahren deutlich reduzieren. Im Fallbeispiel betrug die Einsparung nahezu 30 Prozent.
Dadurch verblieb mehr Kapital innerhalb der Unternehmensgruppe. Dieses Geld konnte unter anderem für Forschung und Entwicklung sowie für die weitere internationale Expansion eingesetzt werden.
Doch die neue Struktur hatte noch einen weiteren Vorteil: Die internationalen Geschäftsaktivitäten konnten klarer organisiert und Verantwortlichkeiten besser auf die einzelnen Gesellschaften verteilt werden.
Internationale Steueroptimierung hat Grenzen
Eine internationale Holding ist allerdings kein Selbstläufer. Es reicht nicht aus, lediglich eine Gesellschaft in einem Staat mit niedrigerer Steuerbelastung zu gründen.
Die Gesellschaften müssen ihre ihnen zugewiesenen Aufgaben tatsächlich wahrnehmen. Je nach Gestaltung können eigene Geschäftsräume, qualifiziertes Personal, eigene Entscheidungsbefugnisse und eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sein.
Hinzu kommen umfangreiche steuerliche Regelungen, beispielsweise zu Verrechnungspreisen, Hinzurechnungsbesteuerung und grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen.
Auch das Reputationsrisiko darf nicht unterschätzt werden. Eine Gestaltung, die ausschließlich der Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer dient, kann nicht nur steuerrechtliche Probleme verursachen, sondern auch dem Ansehen eines Unternehmens schaden.
Steuern sparen - aber mit wirtschaftlicher Substanz
Das Fallbeispiel der Wagner GmbH zeigt, welche Möglichkeiten eine internationale Holdingstruktur bieten kann. Sie kann Beteiligungen bündeln, internationale Aktivitäten besser organisieren und unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Vorteile schaffen.
Steueroptimierung bedeutet nicht, Steuern zu vermeiden um jeden Preis
Entscheidend ist jedoch: Steueroptimierung darf nicht mit Steuervermeidung um jeden Preis verwechselt werden.
Eine internationale Holdingstruktur braucht einen wirtschaftlichen Hintergrund, echte Unternehmensaktivitäten und eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Planung.
Für mittelständische Unternehmen kann sie deshalb interessant sein – insbesondere dann, wenn ohnehin internationale Geschäftsaktivitäten bestehen oder aufgebaut werden sollen.
Lehre aus diesem Praxis-Fallbeispiel
Die wichtigste Lehre aus diesem Praxis-Fallbeispiel lautet: Erst kommt die unternehmerisch sinnvolle Struktur. Danach wird geprüft, wie diese Struktur steuerlich optimal gestaltet werden kann – und nicht umgekehrt.
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