Rechtliche Rahmenbedingungen von Holdinggesellschaften - verständlich erklärt
17. Januar 2026

Holdinggesellschaften bieten Unternehmen zahlreiche strategische und steuerliche Vorteile. Damit diese Vorteile jedoch rechtssicher genutzt werden können, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sein und konsequent eingehalten werden. In diesem Beitrag erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Holdinggesellschaften in Deutschland.
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Holdinggesellschaften werden in Deutschland häufig als UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG gegründet. Jede dieser Rechtsformen bringt eigene Anforderungen und Vorteile mit sich.
UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) eignet sich besonders für Gründer, da sie mit geringem Stammkapital gegründet werden kann. Rechtlich unterliegt sie den gleichen Vorschriften wie eine GmbH und ist eine vollwertige juristische Person.
GmbH
Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Rechtsform. Sie bietet eine klare Haftungsbegrenzung, flexible Gestaltungsmöglichkeiten und ein hohes Maß an Akzeptanz bei Geschäftspartnern. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.
AG
Die AG ist vor allem für größere Unternehmen interessant, die Zugang zu Kapitalmärkten benötigen. Sie unterliegt strengeren Vorgaben, insbesondere im Bereich der Unternehmensführung (Vorstand und Aufsichtsrat).
Unabhängig von der Rechtsform ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung erforderlich. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die Gesellschaft rechtlich wirksam.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet die Grundlage für Buchführung und Rechnungslegung. Für Holding- und Konzernstrukturen sind insbesondere relevant:
- die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung,
- die Erstellung von Jahresabschlüssen,
- sowie – bei mehreren Tochtergesellschaften – die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses.
Gerade bei Holdingstrukturen wird dieser Punkt häufig unterschätzt.
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Holdinggesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Besonders wichtig ist § 8b KStG:
Dividenden von Tochtergesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen zu
95 % steuerfrei.
Auch die Gewerbesteuer spielt eine zentrale Rolle. Grundsätzlich ist jede gewerblich tätige Holding gewerbesteuerpflichtig. Dividenden aus inländischen Tochtergesellschaften können jedoch bei ausreichender Beteiligung vollständig vom Gewerbeertrag gekürzt werden (§ 9 Nr. 2a GewStG).
Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer
Eine Holdinggesellschaft kann umsatzsteuerpflichtig sein, wenn sie operative Leistungen erbringt, z. B. Management- oder Verwaltungsleistungen. Reine Dividendenerträge unterliegen hingegen nicht der Umsatzsteuer.
Dividenden sind grundsätzlich mit Kapitalertragsteuer belastet. Auch hier greifen jedoch Entlastungen durch das Körperschaftsteuergesetz sowie ggf. durch Doppelbesteuerungsabkommen.
Konzernrecht und Compliance
Das Konzernrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Es umfasst Vorgaben zur Leitung, Kontrolle, Konzernrechnungslegung sowie den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Compliance. Darunter versteht man die Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben. Dazu zählen unter anderem:
- klare interne Richtlinien,
- saubere Dokumentations- und Berichtspflichten,
- regelmäßige Schulungen,
- sowie ein funktionierendes Compliance-Management-System.
Corporate Goverance und weitere Regelungen
Die Corporate Governance stellt sicher, dass Unternehmen transparent, verantwortungsvoll und effizient geführt werden. Ergänzend sind weitere Gesetze relevant, z. B. die Insolvenzordnung, das Mitbestimmungsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz sowie internationale Doppelbesteuerungsabkommen.
Fazit
Eine Holdinggesellschaft bietet große Chancen – ist jedoch kein Selbstläufer. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und sauber umsetzt, schafft eine stabile Basis für Wachstum, Steueroptimierung und Risikobegrenzung. Aus meiner Sicht ist eine frühzeitige, rechtssichere Struktur der entscheidende Erfolgsfaktor für jede Holdingstrategie.
Neuester Beitrag






