Steuerliche Grundlagen und Vorteile einer Holdinggesellschaft
21. Februar 2026

Wenn Sie sich mit Holdingstrukturen beschäftigen, kommen Sie an einem Thema nicht vorbei: Steuern. Gerade hier zeigt sich, warum eine Holdinggesellschaft für Unternehmer und Investoren so attraktiv sein kann. Wer die steuerlichen Spielregeln kennt, kann Gewinne sichern, Risiken reduzieren und Kapital strategisch einsetzen.
Körperschaftsteuer: 15 % als Basis
Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH oder AG zahlen in Deutschland 15 % Körperschaftsteuer auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Effektiv liegt die Belastung damit bei rund 15,825 %.
Spannend wird es bei einer Holding: Sie betreibt in der Regel kein operatives Geschäft, sondern hält Beteiligungen an Tochtergesellschaften. Dividenden, die sie von diesen Gesellschaften erhält, sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei. Das bedeutet: Nur 5 % der Dividende gelten als steuerpflichtig. Gleiches gilt für Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen.
In der Praxis führt das dazu, dass Beteiligungserträge nahezu steuerfrei in der Holding ankommen. Diese Mittel können Sie anschließend reinvestieren – etwa in neue Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapiere. Genau hier entsteht der strategische Vorteil einer Holdingstruktur.
Verlustvorträge, Mindestbesteuerung und Mantelkauf
Verluste aus Vorjahren können grundsätzlich mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Allerdings greift die sogenannte Mindestbesteuerung: Trotz hoher Verlustvorträge kann eine teilweise Steuerzahlung fällig werden. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Unternehmen dauerhaft steuerfrei bleiben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mantelkaufregelung (§ 8c KStG). Wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft in größerem Umfang übertragen werden, können Verlustvorträge ganz oder teilweise untergehen. Wer also eine bestehende Gesellschaft „mit Verlusten“ kauft, sollte die steuerlichen Folgen genau prüfen.
Gewerbesteuer: Hebesatz entscheidet
Neben der Körperschaftsteuer fällt Gewerbesteuer an. Sie ist eine Gemeindesteuer, deren Höhe vom jeweiligen Hebesatz abhängt. Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 % und wird mit dem Hebesatz multipliziert. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 % ergibt sich eine Gewerbesteuerbelastung von rund 14 %.
Auch Holdinggesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Allerdings können Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen vollständig vom Gewerbeertrag gekürzt werden, wenn die Beteiligung mindestens 15 % beträgt und es sich um eine inländische Tochtergesellschaft handelt. Dadurch lässt sich die Gewerbesteuerlast erheblich reduzieren.
In bestimmten Konstellationen – etwa bei rein vermögensverwaltenden Holdings – kann sogar eine Gewerbesteuerbefreiung möglich sein. Hier ist allerdings eine sorgfältige Prüfung erforderlich.
Der "30 %-Satz" als Rechenhilfe
In vielen Planungen wird mit einem kombinierten Steuersatz von etwa 30 % gerechnet. Dieser ergibt sich aus rund 15,825 % Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und durchschnittlich 14 % Gewerbesteuer.
Dieser Wert ist eine praktische Faustformel. Er ersetzt jedoch keine individuelle Berechnung, denn der tatsächliche Hebesatz Ihrer Gemeinde und Ihre konkrete Gewinnsituation spielen eine entscheidende Rolle.
Kapitalertragsteuer vs. Holdingstruktur
Für Privatpersonen gilt auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (insgesamt rund 26,375 % ohne Kirchensteuer). Diese wird in der Regel direkt von der Bank einbehalten.
In einer Holdingstruktur sieht das anders aus: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen sind zu 95 % steuerfrei. Dadurch verbleibt deutlich mehr Kapital im Unternehmen. Gerade wenn Sie Gewinne nicht privat entnehmen, sondern weiter investieren möchten, ist die Holding steuerlich deutlich effizienter als die direkte Beteiligung als Privatperson.
Fazit
Die Holdinggesellschaft ist kein Steuersparmodell im Sinne von „keine Steuern zahlen“. Sie ist vielmehr ein strategisches Instrument zur Steueroptimierung und Vermögensbildung. Besonders die nahezu steuerfreie Vereinnahmung von Dividenden und Beteiligungsverkäufen macht sie für Unternehmer attraktiv.
Aus meiner Sicht liegt der größte Vorteil darin, dass Sie Gewinne innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe bündeln und gezielt einsetzen können. Wer langfristig denkt und Vermögen im Unternehmensverbund aufbauen möchte, findet in der Holding ein starkes steuerliches Fundament. Voraussetzung ist jedoch eine saubere Planung und eine professionelle steuerliche Begleitung.
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