Aus einer bestehenden GmbH eine Holding-Tochtergesellschaft machen - so funktioniert es!


 17. Oktober 2026


Sie führen bereits eine erfolgreiche GmbH und überlegen, eine Holdinggesellschaft darüber zusetzen? Dann müssen Sie Ihr Unternehmen nicht neu gründen. Ihre bestehende GmbH kann weiterhin tätig bleiben und künftig als Tochtergesellschaft einer Holding geführt werden. Doch wie funktioniert das, welche Möglichkeiten gibt es und worauf sollten Sie achten?



Warum eine bestehende GmbH in eine Holding einbringen?


Viele Unternehmer gründen zunächst eine GmbH und beschäftigen sich erst später mit den Vorteilen einer Holdingstruktur. Dabei kann es sinnvoll sein, auch ein bereits bestehendes Unternehmen in eine Holding einzubinden.


Eine Holdinggesellschaft bietet unter anderem folgende Vorteile:


  • Steuerliche Vorteile: Gewinnausschüttungen zwischen Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend steuerfrei sein.


  • Risikotrennung: Vermögen kann außerhalb der operativen GmbH aufgebaut und dadurch besser vor deren wirtschaftlichen Risiken geschützt werden.


  • Wachstumsmöglichkeiten: Weitere Unternehmen können als Tochtergesellschaften gegründet oder übernommen werden.


  • Unternehmensnachfolge: Eine Holding kann die spätere Übertragung von Unternehmensanteilen erleichtern.


Doch wie entsteht eine solche Struktur?



Schritt 1: Die Holdinggesellschaft gründen


Zunächst benötigen Sie eine Holdinggesellschaft. Diese kann beispielsweise als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden.


Eine GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Bei einer Bargründung reichen unter bestimmten Voraussetzungen zunächst 12.500 Euro zur Anmeldung aus. Eine UG kann bereits mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet werden. Allerdings sollte die Kapitalausstattung ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken.


Die Gründung erfolgt über einen Notar und die Eintragung ins Handelsregister.



Schritt 2: Die bestehende GmbH auf die Holding übertragen


Hierfür gibt es zwei wesentliche Möglichkeiten.

 

Möglichkeit 1: Die Holding kauft die GmbH-Anteile


Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine GmbH mit einem Unternehmenswert von 250.000 Euro.


Sie gründen eine Holdinggesellschaft und verkaufen Ihre GmbH-Anteile an diese Holding. Den Kaufpreis finanziert die Holding beispielsweise über ein Bankdarlehen.


Nach dem Kauf sind Sie Eigentümer der Holding, während die Holding sämtliche Anteile an Ihrer bisherigen GmbH besitzt.


Wichtig: Der Verkauf kann bei Ihnen persönlich zu einer erheblichen Steuerbelastung führen. Außerdem muss die Holding den Kaufpreis finanzieren.

 

Möglichkeit 2: Sie bringen Ihre GmbH-Anteile in die Holding ein


Eine häufig interessante Alternative ist die sogenannte Einbringung durch Anteilstausch.


Dabei verkaufen Sie Ihre GmbH-Anteile nicht, sondern übertragen diese auf die Holding und erhalten dafür neue Anteile an der Holdinggesellschaft.


Auch hier nehmen wir einen Unternehmenswert von 250.000 Euro an.


Sie übertragen Ihre GmbH-Anteile auf die Holding. Im Gegenzug erhalten Sie entsprechende Geschäftsanteile an der Holding.


Der entscheidende Vorteil: Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Einbringung gemäß § 21 Umwandlungssteuergesetz zu Buchwerten erfolgen. Dadurch entsteht zunächst keine unmittelbare Besteuerung der stillen Reserven.


Allerdings müssen bestimmte steuerliche Voraussetzungen und mögliche Sperrfristen beachtet werden.



Schritt 3: Die neue Unternehmensstruktur


Nach erfolgreicher Übertragung sieht Ihre Unternehmensstruktur folgendermaßen aus:


Sie als Unternehmer
↓ 100 % Beteiligung


 Holding GmbH
↓ 100 % Beteiligung


Operative GmbH


Ihre bisherige GmbH bleibt rechtlich bestehen. Auch ihre Geschäftstätigkeit kann grundsätzlich unverändert fortgeführt werden. Lediglich die Eigentümerstruktur verändert sich.


Die neue Gesellschafterliste wird beim Handelsregister eingereicht.



Welche Variante ist besser?


Ein Kauf kann sinnvoll sein, wenn eine Finanzierung gewünscht ist und die steuerlichen Folgen tragbar sind.


Die Einbringung kann dagegen besonders interessant sein, wenn Sie Ihre GmbH langfristig in eine Holdingstruktur integrieren möchten, ohne einen Kaufpreis finanzieren zu müssen.


Welche Lösung günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation ab.



Auch bestehende Unternehmen können von einer Holding profitieren


Eine Holdinggesellschaft ist nicht nur für Neugründungen interessant. Auch Unternehmer mit einer seit Jahren bestehenden GmbH können von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, einer besseren Risikotrennung und zusätzlichen Wachstumsperspektiven profitieren.


Mein Rat: Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit der passenden Unternehmensstruktur. Eine sorgfältige Planung gemeinsam mit einem Steuerberater und einem Notar ist entscheidend, damit aus einer guten Idee eine wirtschaftlich erfolgreiche Holdinggesellschaft wird.


Denn langfristiger Unternehmenserfolg bedeutet nicht nur, Gewinne zu erwirtschaften, sondern auch, Vermögen aufzubauen und zu sichern.



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