Praxis-Fallstudien zur Holdinggesellschaft – Teil 10: Expertenmeinungen zu Steuern und Risikomanagement
4. Oktober 2026

Warum gründen Unternehmer eine Holdinggesellschaft? Häufig fällt als Erstes das Stichwort „Steuern sparen“. Doch wer eine Holding nur unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet, greift zu kurz.
In unserem heutigen Praxisbeispiel sprechen wir mit der Steuerberaterin Frau Dr. Schmidt. Sie begleitet seit vielen Jahren Unternehmen beim Aufbau und bei der Gestaltung von Holdingstrukturen. Dabei zeigt sich: Eine gute Holding verbindet steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten mit einer klaren Unternehmensstrategie und einem durchdachten Risikomanagement.
Der bekannte Steuervorteil der Holding
Einer der wichtigsten steuerlichen Vorteile betrifft Gewinnausschüttungen von einer Tochtergesellschaft an ihre Holding.
Unter den Voraussetzungen des § 8b KStG bleiben solche Beteiligungserträge bei einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich außer Ansatz. Allerdings gelten 5 Prozent der Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Vereinfacht gesprochen sind damit 95 Prozent steuerfrei.
Das kann für Unternehmer interessant sein, die Gewinne nicht sofort privat verbrauchen, sondern innerhalb ihrer Unternehmensgruppe weiter investieren möchten.
Das Geld könnte beispielsweise für den Aufbau einer weiteren Tochtergesellschaft, den Erwerb eines Unternehmens oder andere Investitionen verwendet werden.
Bei der Gewerbesteuer müssen allerdings zusätzliche Voraussetzungen beachtet werden. Bei einer inländischen Kapitalgesellschaft ist für die entsprechende Kürzung grundsätzlich eine Beteiligung von mindestens 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums erforderlich.
Das zeigt bereits: Die Aussage „Bei einer Holding werden Dividenden nur mit rund 1,5 Prozent versteuert“ ist zwar als vereinfachte Darstellung verbreitet, darf aber nicht pauschal auf jede Holding und jede Beteiligung übertragen werden.
Vorsicht bei der Verlustverrechnung
Auch beim Thema Verluste gibt es ein häufiges Missverständnis.
Hat eine Holding zwei Tochtergesellschaften und erwirtschaftet Tochter A einen Gewinn von 100.000 Euro, während Tochter B einen Verlust von 50.000 Euro erzielt, können diese Ergebnisse nicht automatisch miteinander verrechnet werden.
Die Gesellschaften sind zunächst jeweils eigenständige Steuersubjekte.
Eine steuerliche Zusammenfassung von Ergebnissen kann beispielsweise über eine Organschaft erreicht werden. Dafür müssen jedoch konkrete gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem spielen die finanzielle Eingliederung und ein Gewinnabführungsvertrag eine wichtige Rolle.
Deshalb gilt auch hier: Erst planen, dann gestalten und anschließend umsetzen.
Risikomanagement: Der zweite große Vorteil
Neben den steuerlichen Möglichkeiten halte ich einen anderen Punkt für mindestens genauso wichtig: die Trennung von Risiken.
Stell Dir einen Unternehmer mit drei Tochtergesellschaften vor:
Eine Gesellschaft produziert Waren, eine zweite betreibt den Onlinehandel und eine dritte entwickelt Software.
Jede dieser Gesellschaften hat andere wirtschaftliche Risiken. Gerät eine Tochtergesellschaft in Schwierigkeiten, betrifft das nicht automatisch das operative Geschäft der anderen Tochtergesellschaften.
Besonders interessant wird die Struktur, wenn erwirtschaftete und ausschüttungsfähige Gewinne aus der operativen Gesellschaft an die Holding übertragen werden. Dort können sie – unter Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen – für weitere Investitionen zur Verfügung stehen.
Ich bezeichne diesen Gedanken gerne als Gewinnenthaftung: Gewinne sollen nicht unnötig dauerhaft dort verbleiben, wo das größte operative Risiko besteht.
Eine Holding beseitigt Risiken allerdings nicht. Bürgschaften, Garantien, konzerninterne Darlehen, Haftungsübernahmen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten können die gewünschte Trennung wieder abschwächen.
Eine Holding braucht Planung
Frau Dr. Schmidt weist im Interview auf einen typischen Fehler hin: Manche Unternehmer glauben, dass bereits die Gründung einer Holding automatisch Steuern spart.
So einfach ist es nicht.
Entscheidend ist, was der Unternehmer mit der Holding erreichen möchte. Soll Vermögen aufgebaut werden? Sind weitere Unternehmensgründungen geplant? Sollen Beteiligungen gekauft werden? Ist später ein Unternehmensverkauf denkbar? Oder steht die Trennung verschiedener Geschäftsrisiken im Vordergrund?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, sollte die passende Struktur entwickelt werden.
Bei internationalen Beteiligungen wird die Planung noch wichtiger. Dann können zusätzlich ausländische Steuervorschriften, Doppelbesteuerungsabkommen und weitere Regelungen eine Rolle spielen.
Regelmäßig überprüfen statt einmal gründen
Eine Holdingstruktur sollte außerdem nicht für die Ewigkeit als unveränderbar betrachtet werden.
Ein Unternehmen entwickelt sich weiter. Neue Tochtergesellschaften entstehen, Geschäftsfelder verschwinden, Beteiligungen werden gekauft oder verkauft und die persönlichen Ziele des Unternehmers können sich verändern.
Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden: Passt meine Holding noch zu meinem Unternehmen und meinen langfristigen Zielen?
Mein Fazit
Eine Holdinggesellschaft kann erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Steuerliche Vorteile sind dabei wichtig – aber sie sind nur ein Teil des Gesamtbildes.
Mindestens ebenso wichtig sind eine sinnvolle Risikotrennung, klare Unternehmensstrukturen und die Möglichkeit, erwirtschaftetes Kapital gezielt für weiteres Wachstum einzusetzen.
Eine Holding sollte deshalb nicht mit der Frage beginnen:
„Wie kann ich möglichst viele Steuern sparen?“
Sondern vielmehr:
„Wie möchte ich mein Unternehmen und mein Vermögen in den kommenden zehn Jahren aufbauen und schützen?“
Wenn die Holding auf diese langfristige Strategie ausgerichtet wird, kann sie zu einem wirkungsvollen Instrument für Wachstum und Vermögensaufbau werden.
Und damit schließt sich wieder der Kreis zu meiner WGW-Formel:
Werte schaffen. Geld verdienen. Wohlstand aufbauen.
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